Die heimatliche Wohnstätte bei der Familie wird als Hauptwohnsitz und die Arbeitswohnung oder Studentenwohnung als Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung bezeichnet.
Meldepflicht - Ist ein Zweitwohnsitz meldepflichtig? (einzuhaltende Fristen, Bedingungen)
Es ist egal, ob wir über Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz sprechen. Für die Anmeldung ist das Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt zuständig – und zwar in der Gemeinde, in der die neue, zusätzliche Wohnung liegt. Für den Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht. Nach dem Einzug in eine Nebenwohnung haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Dann kann die Behörde unter Umständen ein Bußgeld aufbrummen. Das passiert zwar selten, kann aber teilweise richtig teuer werden. Die Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Wohnsitz. Die Meldepflicht für Nebenwohnungen gilt übrigens nur im Inland. Wer eine Wohnung im Ausland hat, muss diese in Deutschland nicht als Zweitwohnsitz melden.
Notwendige Unterlagen beim Ummelden
Zweitwohnsitzsteuer
Jede Stadt oder Gemeinde kann laut Gesetz selbst entscheiden, ob sie eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt und wie hoch diese ist.
Wer kann von der Zweitwohnungssteuer befreit werden?
Grundsätzlich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind Personen, die am Zweitwohnsitz:
Für Azubis und Minderjährige gilt: Befreit ist, wer einen Zweitwohnsitz bei den Eltern oder einem (geschiedenen) Elternteil hat und noch finanziell von den Eltern abhängig ist. Studenten sind nicht automatisch von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Als Student sollte man in einer Uni-Stadt mit Zweitwohnsitzsteuer aber erst einmal davon ausgehen, dass man zahlen muss. Es ist deshalb wichtig zu überlegen, ob ein Zweitwohnsitz sinnvoll ist oder ob man sich nicht doch direkt am neuen Wohnort mit Hauptwohnsitz anmelden sollte.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt und Nebenwohnsitz?
Tatsächlich besteht dazu sogar eine Verpflichtung: Als Hauptwohnsitz gilt der Ort, an dem man sich überwiegend und auch in der vorlesungsfreien Zeit am Studienort aufhält, dort Job und Freunde hat und wenn man z.B. die Eltern in der Heimat nur alle paar Wochenenden besucht. Dann ist nämlich die Uni-Stadt der Lebensmittelpunkt und deshalb auch der Hauptwohnsitz. Die heimatliche Wohnstätte bei den Eltern gilt dann als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz. Die Nebenwohnung wird nicht als Hauptwohnsitz genutzt.
Vieles wirkt zu Beginn des Studiums überwältigend und kompliziert. Weitere Tipps für Studienanfänger findest du deshalb auf unserem Blog.
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